Kanzlei für Strafrecht

Eine kompetente Strafverteidigung basiert auf langjährigen 
Erfahrungen und besonderen Fachkenntnissen, welche für eine
 effektive und interessengerechte Vertretung notwendig ist.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei 
Prof. Dr. Streich & Partner haben sich diesen 
Maßstäben verpflichtet und beraten und verteidigen Mandanten in allen Situationen eines Strafverfahrens – auch im Vorfeld. Dabei verfügen wir über ein großes Netzwerk hochqualifizierter Berater und Verteidiger im In- und Ausland, mit denen wir bedarfsweise eng zusammenarbeiten.

Grundsätzlich sind die Ermittlungsbehörden verpflichtet, im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens auch Entlastendes 
zu ermitteln. In der Praxis ist die engagierte Vertretung von Mandanteninteressen für einen erfolgreichen Ausgang maßgeblich.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen und sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.